Als denkbare Ersatzmassnahmen nennt er Electronic Monitoring, Ausweisund Schriftensperre, Rayon- und Kontaktverbot betreffend D.________, M.________ und F.________ sowie Überwachung der Kommunikation der bekannten Rufnummern. Angesichts der Tatsache, dass der Beschwerdeführer über eine Rufnummer verfügte, von der er bis zum jetzigen Zeitpunkt abstreitet, dass es sei-