5.3 Der Beschwerdeführer verweist auch bei der Kollusionsgefahr auf seine Kooperationsbereitschaft. Angesichts der Angst, die er um sich und seine Familie habe, sei dies bemerkenswert. Mit Verweis auf die obigen Ausführungen (E. 4.3) kann der Staatsanwaltschaft jedoch beigepflichtet werden, dass sich die Kooperation auf für den Beschwerdeführer entlastende Umstände beschränkt. Im Urteil 7B_980/2025 vom 15. Oktober 2025 verneinte das Bundesgericht Kollusionsgefahr für D.________, wie der Beschwerdeführer richtig festhält. Daraus kann der Beschwerdeführer jedoch nicht das Gewünschte für sich ableiten. Wenn von D.___