Die Frage, was dieser J.________ konkret mit der Sache zu tun habe, beantwortete D.________ wie folgt: «Er hat gar nichts gemacht. Er war immer nur mit mir, dass ich nicht telefonieren konnte» (Z. 311). Dagegen führte der Beschwerdeführer aus, es sei zu bedenken, dass er Q.________ heisse; D.________ spreche von einem P.________(Beruf) namens J.________ oder R.________. Dabei handle es sich um den häufigsten Namen der Welt. Ausserdem betrieben viele Leute aus dem S.________ (Region) einen T.________ (Unternehmen).