Auch wenn die Massnahme für den Beschwerdeführer einschneidend sein mag, werden dadurch seine wohl verstandenen Interessen geschützt. 7.4 Die Verhältnismässigkeit der vorsorglichen geschlossenen Unterbringung des Beschwerdeführers in der F.________(Institution) ist demnach zu bejahen. 8. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen.