vgl. Protokoll Gewährung des rechtlichen Gehörs vom 28. Januar 2025, S. 2 Z. 25- 27 und S. 4 Z. 89-92). Dies wird jedoch weiter zu beobachten bzw. abzuklären sein. Eine Begutachtung des Beschwerdeführers wurde aufgegleist (S. 136-137 des Betreuungsjournals, E-Mail an die Verteidigung vom 6. Februar 2025). 7. Auch wenn der Beschwerdeführer die Verhältnismässigkeit der vorsorglichen geschlossenen Unterbringung bestreitet, kann ihm nicht gefolgt werden: