Am 31. Januar 2025 verweigerte er sodann den Besuch der Eltern in der derzeitigen Unterbringung (Kurzbericht geschlossene Durchgangsgruppe der F.________(Institution) vom 11.02.2025, S. 2). In den Schlussbemerkungen wird zwar ausgeführt, dem Beschwerdeführer sei es wichtig klarzustellen, dass seine Mutter und seine Geschwister ihn besuchen dürften. Dass zwischenzeitlich ein Treffen stattgefunden hätte oder ein solches geplant wäre, wird indes nicht vorgebracht. Schliesslich gilt es zu beachten, dass auch die vorübergehende Platzierung des Beschwerdeführers bei der Familie N.________ nicht erfolgsversprechend war.