Mit der Leitung Jugendanwaltschaft scheint es aufgrund der starken Spannungen zuhause derzeit denn auch nicht möglich, dem Beschwerdeführer eine Tagesstruktur zu geben. Er scheint Abstand zu brauchen. So gab der Beschwerdeführer an, er möchte adoptiert werden, er sei nicht wie die anderen und man verstehe nicht, wie schlimm es sei (Protokoll Gewährung des rechtlichen Gehörs vom 28. Januar 2025, S. 6 Z. 165-168). Am 31. Januar 2025 verweigerte er sodann den Besuch der Eltern in der derzeitigen Unterbringung (Kurzbericht geschlossene Durchgangsgruppe der F.________(Institution) vom 11.02.2025, S. 2).