Ob die dritte Entweichung tatsächlich nur deshalb erfolgte, weil sich der Beschwerdeführer einen Wochenjob suchen wollte, um mit dem Fussballverein nach Barcelona zu fahren, ist unklar. Mit der Leitung Jugendanwaltschaft wirkt diese Erklärung eher vorgeschoben, zumal zum einen entgegen den Vorbringen der Verteidigung belegt ist, dass der Beschwerdeführer eigenmächtig und über die finanziellen Mittel in der Familie hinausgehend Waren im Internet bestellt hat. Zum anderen ging der dritten Entweichung ein Streit mit Frau N._____