Daran ändert auch der Umstand nichts, dass insoweit bis dato (formell) noch kein Verfahren eröffnet wurde. Schliesslich wurde der Beschwerdeführer mehrfach beim Schwarzfahren erwischt (vgl. S. 133 76 des Betreuungsjournals, Telefonat mit der SBB vom 6. Februar 2025). Wie die Leitung Jugendanwaltschaft ausführt, stehen allfällige noch zu untersuchende Delikte derzeit jedoch nicht im Vordergrund. Vielmehr geht es vorliegend darum, den Beschwerdeführer selbst in seiner Entwicklung zu schützen. 6.5 Zusammenfassend muss beim Beschwerdeführer von einer Krisensituation gesprochen werden.