10 der Beschwerdeführer die Schuhe zurückgebe. Danach habe dieser die Schuhe retourniert (S. 75 und 76 des Betreuungsjournals, E-Mails von und Telefonat mit Herr J.________ vom 17. und 18. September 2024). Aktenkundig ist zudem, dass der Beschwerdeführer in den letzten Monaten ohne Rücksprache mit seiner Mutter und ohne über die finanziellen Mittel zu verfügen Onlinebestellungen getätigt hat (E. 6.3 hiervor).