_ zu den Vorbringen in der Beschwerde). Dass er in der letzten Zeit Kleider online bestellt hat, wird vom Beschwerdeführer nicht in Abrede gestellt (vgl. Protokoll Gewährung des rechtlichen Gehörs vom 28. Januar 2025, S. 6 Z- 152-156). In diesem Kontext ist denn auch festzuhalten, dass Grund für die erste Entweichung der Umstand gewesen dürfte, dass der Beschwerdeführer von der Mutter Geld wollte und sie ihm keines gegeben hat (S. 98 des Betreuungsjournals, Telefonat mit Frau K.________ vom 17. Januar 2025).