9 der Kammer vorliegenden Akten kann überdies entnommen werden, dass sich erst im Nachgang herausstellte, dass es vor den Entweichungen zu vermehrten Auseinandersetzungen zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Mutter im Zusammenhang mit Geld gekommen war. Der Beschwerdeführer habe oft Waren (drei Handys, zwei E-Trottinette und teure Kleidung) im Internet bestellt, die sich seine Mutter nicht habe leisten können. Zudem widersetze er sich oft den Regeln und werde laut. Die Mutter sei überfordert;