_ vom 22. Januar 2025). 6.3 Soweit in der Beschwerde vorgebracht wird, dem Beschwerdeführer sei es in den letzten Monaten gelungen, zu seinem Jugendcoach, Herr J.________, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und er sowohl zu seiner Fussballtrainerin, Frau L.________, wie auch zu seiner Klassenlehrerin, Frau M.________, eine starke Beziehung entwickelt habe, ist daran zu erinnern, dass er während der ersten Entweichung (auch) für Herrn J.________ nicht erreichbar war und auch Frau L.________ ihn nicht davon überzeugen konnte, nach Hause zu gehen (S. 90 des Betreuungsjournals, E-Mail von Herr J.________ vom 14. Januar 2025;