In der Folge wurde er durch die Jugendanwaltschaft im RIPOL ausgeschrieben. Nachdem er von sich aus zum Domizil der Familie N.________ zurückgekehrt war, um sein Mobiltelefon zurückzuerhalten, konnte er durch die Polizei angehalten werden. Weil er erneut weglaufen wollte und erheblich Widerstand leistete, wurde er direkt ins Regionalgefängnis Thun verbracht (S. 109- 111 des Betreuungsjournals, diverse Telefonate mit Frau N.________ und der Kantonspolizei Bern vom 27. Januar 2025; S. 112-113 des Betreuungsjournals, Mitteilung der Kantonspolizei Bern zum Verlauf bis zur Anhaltung des Beschwerdeführers vom 27. Januar 2025).