_, Jugendcoach, (recte: Frau K.________, Familienbegleitung) kam es zuhause sodann bereits Ende August 2024 wieder zu Konflikten, wobei es jeweils um Taschengeld ging (vgl. dazu S. 72 des Betreuungsjournals, E-Mail von Frau K.________ vom 23. August 2024). Am 17. September 2024 meldete Herr J.________, dass es zuhause wieder schwierig sei und der Beschwerdeführer nicht daheim übernachtet habe. Zudem habe er gegenüber seiner Fussballtrainerin, Frau L.________, gesagt, dass er sehr wütend sei und es das Beste wäre, wenn er sich töten würde (S. 75 des Betreuungsjournals, E-Mail von Herr J.________ vom 17. September 2024)