Anlässlich des Auswertungsgespräch zur Massnahmensistierung vom 7. August 2024 wurde zwar vermerkt, dass der Beschwerdeführer zuhause relativ gut unterwegs war. Die ihm erteilten Auflagen hatte er in mehreren Bereichen (Schule, Therapie etc.) aber gerade noch nicht erreicht (Protokoll des Auswertungsgesprächs zur Massnahmensistierung vom 16. August 2024; vgl. auch die Auflagen während der Sistierung der Schutzmassnahme der vorsorglichen offenen Unterbringung vom 17. Juni 2024). Gemäss Herrn J.________, Jugendcoach, (recte: Frau K.___