__ der G.________(Institution) vom 10. Februar 2025, insbesondere Schlussbemerkungen; vgl. auch das Protokoll des Krisengesprächs in der G.________(Institution) vom 24. April 2024). Mit der Leitung Jugendanwaltschaft ist festzustellen, dass der Auszug des Kindsvaters tatsächlich zur Beruhigung der Situation beigetragen hatte (Abklärungsbericht im Bereich Kindesschutz des Sozialamtes H.________(Ort) betreffend die Geschwister des Beschwerdeführers vom 9. August 2024, S. 9; Protokoll