wurden die Verfahrensteile des Diebstahls von geringen Vermögenswert (zweifach begangen), des Führens eines Leichtmotorfahrrades ohne Berechtigung (vor Erreichen des Mindestalters) sowie des unerlaubten Mitführens einer über sieben Jahre alten Person auf einem Leichtmotorfahrrad aufgrund drohender Verjährung vom Verfahren EO-23-0418 abgetrennt und mit Strafbefehl vom 8. August 2024 bzw. zufolge Verjährung mit Einstellungsverfügung vom 30. August 2024 abgeschlossen. Wie der Verfügung vom 27. Januar 2025 betreffend Anordnung der vorsorglichen Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung (nachfolgend: Verfügung vom