ner über sieben Jahre alten Person auf einem Leichtmotorfahrrad angezeigt. Im Vorfeld der Einvernahme vom 22. September 2023 war die zuständige Jugendanwältin alsdann durch die Kantonspolizei Bern informiert worden, dass der Beschwerdeführer im September 2023 an zwei tätlichen Auseinandersetzungen mit anderen Jugendlichen beteiligt gewesen sein soll. In der Folge wurde das Strafverfahren auf die Vorwürfe der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung, des Raufhandels und der Beschimpfung, begangen am 10. September 2023, sowie der Tätlichkeiten, begangen am 17. September 2023, ausgedehnt.