Die Abklärungen der zuständigen Sozialarbeiterin der Jugendanwaltschaft bzgl. eine geeignete Institution laufen derzeit auf Hochtouren. Nebst der Krisenintervention wird die vorsorgliche Unterbringung, sobald diese in einer Institution vollzogen werden kann, insbesondere die folgenden Ziele verfolgen: - Beruhigung und Stabilisierung der krisenhaften Lebenssituation - Vermeidung weiterer strafbarer Handlungen - Erlernen des Einhaltens und Respektierens von Regeln und Strukturen - Erlernen von altersentsprechenden sozialen Fähigkeiten - Erlernen eines konstruktiven und gewaltfreien Umgangs mit Konflikten -