Da es im Rahmen der bisherigen ambulanten Massnahmen nicht gelang, A.________ vor den oben aufgeführten Gefährdungen zu bewahren, ist vorliegend nicht ersichtlich, mit welchen pädagogischen oder therapeutischen Mitteln im Rahmen einer (vorsorglichen) ambulanten Schutzmassnahme bzw. einer offenen Unterbringung die nötige Unterstützung, Kontrolle und Struktur gegeben werden könnte, um A.________ in seiner Entwicklung altersgerecht unterstützen und auch schützen zu können. Aufgrund der hohen Gefahr insbesondere weiteren Selbstgefährdungen durch Entweichungen und weil aktuell gerade kein Platz in einer für A.___