Er teilte den einvernehmenden Polizisten sodann mit, dass er bis nach F.________ (Land) käme, wenn sie ihn bis nach Österreich brächten (vgl. delegierte Einvernahme mit dem Beschwerdeführer vom 10. Dezember 2025, Z. 307-311). Weiter betonte der Beschwerdeführer, lediglich Tourist in der Schweiz zu sein (vgl. delegierte Einvernahme mit dem Beschwerdeführer vom 10. Dezember 2025, Z. 61, 224). Diese Aussagen lassen erkennen, dass der Beschwerdeführer bei sich bietender Gelegenheit durchaus daran interessiert wäre, die Schweiz zu verlassen;