Der Beschwerdeführer wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 26. November 2025 wegen Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung (mehrfach begangen), sexueller Belästigung, Drohung, Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das Kantonale Strafrecht bei einer Probezeit von zwei Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 5'280.00, unter Anrechnung von insgesamt vier Tagen Polizeihaft, verurteilt. Im Falle einer erneuten Verurteilung droht dem teilweise einschlägig vorbestraften Beschwerdefüh-