Darüber hinaus gab der Beschuldigte anlässlich der delegierten Einvernahme vom 10.12.2025 selbst an, dass er keine Familie oder Verwandten, sondern lediglich Bekannte in der Schweiz habe (vgl. Protokoll delegierten Einvernahme, S. 6 Z. 226 ff.). Des Weiteren bestätigte der Beschuldigte, dass er nur als Tourist in der Schweiz sei und wieder zurück «nach Hause», d.h. nach F.________ (Land) gehen möchte (vgl. Protokoll delegierten Einvernahme, S. 3 Z. 61 und 75 ff. sowie S. 7 Z. 307 ff.).