Art. 186 StGB und Art. 119 AIG noch diverse weitere Strafverfahren gegen den Beschuldigten hängig sind und auch eine bedingt ausgesprochene Geldstrafe möglicherweise widerrufen werden könnte (vgl. Strafregisterauszug des Beschuldigten sowie Strafbefehl BJS 25 20727 vom 26.11.2025). Darüber hinaus gab der Beschuldigte anlässlich der delegierten Einvernahme vom 10.12.2025 selbst an, dass er keine Familie oder Verwandten, sondern lediglich Bekannte in der Schweiz habe (vgl. Protokoll delegierten Einvernahme, S. 6 Z. 226 ff.).