3 nismässigkeit […]». Widersprüchlich dazu führt er unter dem Titel der Fluchtgefahr dann aber aus, es handle sich beim Vermögensdelikt bloss um ein geringfügiges Vermögensdelikt. 3.6 Die Staatsanwaltschaft betont in ihrer Stellungnahme, dass entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers vom Vorliegen eines Diebstahls bzw. von einem Offizialdelikt und nicht von einem Antragsdelikt ausgegangen werde.