Der angefochtene Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsident G.________, vom 12. Dezember 2025 im Verfahren ARR 25 175 sei vollumfänglich aufzuheben und es sei der Beschuldigte / Beschwerdeführer (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.