schwerdeführer seiner Ehefrau wiederholt und in grausamer Weise mit dem Tod gedroht haben soll (vgl. Vorhalte Einvernahme G.________ vom 20. Oktober 2025 Z. 149 ff. und Z. 193 ff.), was klar straferhöhend zu berücksichtigen ist. Daneben ist zusätzlich die Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu berücksichtigen. 7.3 Die angeordnete Haftdauer erscheint auch angesichts der geplanten Ermittlungshandlungen (Suche der entwendeten Schusswaffen, Ermittlung weiterer Tatbeteiligter, parteiöffentliche Befragung von K.________, J._____