6.4 6.4.1 Der Beschwerdeführer ist kosovarischer Staatsangehöriger und lebt seit März 2021 in der Schweiz. Er ist gemäss eigener Aussage in die Schweiz gekommen, nachdem er seine Ehefrau kennengelernt hatte (Einvernahme Hafteröffnung vom 22. Juni 2025 Z. 101). Neben seiner Ehefrau, von welcher er derzeit getrennt lebt, befinden sich auch seine zwei minderjährigen Töchter (Jahrgänge 2021 und 2023) in der Schweiz. Die Tatsache, dass sich seine Kernfamilie in der Schweiz befindet, spricht allerdings nur bedingt gegen eine Fluchtgefahr, da die Zukunft der zerrütteten Ehe und des Familienlebens in der Schweiz unklar ist.