5 nicht, da er durch seine Fahrten an den Wohnort der Kinder das Annäherungsverbot verletzt habe. Daraus eine Beteiligung am Einbruch ableiten zu wollen, sei eine reine Vermutung der Staatsanwaltschaft bzw. des Zwangsmassnahmengerichts. Zum Sachverhaltskomplex der angeblichen häuslichen Gewalt gegenüber seiner Ehefrau führt der Beschwerdeführer aus, dass G._____