___ als Auskunftsperson befragt. Er erklärte auf Vorhalt einer Chatnachricht vom 20. Juni 2025 zwischen sich und dem Beschuldigten, dass der Beschuldigte ihm zunächst telefonisch, dann via Chatnachricht ein Angebot zum Kauf eines Sturmgewehrs gemacht habe. Diese Ermittlungsergebnisse führen, entgegen den Ausführungen der Verteidigung, zu einer weiteren Verdichtung des dringenden Tatverdachts; insbesondere die Kombination aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen und der tatzeitnahen Kontakte des Beschuldigten zu J.________ Verkaufsangebot einer Waffe verdichten den bisherigen Tatverdacht.