So lässt sich etwa dem polizeilichen Ermittlungsbericht vom 23. Juli 2025 entnehmen, dass das Mobiltelefon des Beschuldigten in der Tatnacht unter anderem in eine Zelle eingeloggt war, welche Richtung Tatort strahlt. Die Polizei führt in jenem Bericht weiter aus, dass die Schilderungen des Beschuldigten, wonach er am späteren Abend des 19. Juni 2025 mit seiner Freundin bei sich zuhause gewesen sei, aufgrund des Bewegungsbildes, wie es den erhobenen Mobiltelefon-Loggingdaten erstellt werden könne, stark zu bezweifeln sind. Am 3. Dezember 2025 wurde zudem J.________ als Auskunftsperson befragt.