In der Zwischenzeit wurden keine Ermittlungsergebnisse erzielt, welche den dringenden Tatverdacht in Bezug auf den Einbruchdiebstahl vom 19. Juni 2025 in F.________ (Ortschaft), anlässlich welchem unter anderen mehrere Schusswaffen entwendet wurden, in Zweifel zu ziehen vermöchten. So lässt sich etwa dem polizeilichen Ermittlungsbericht vom 23. Juli 2025 entnehmen, dass das Mobiltelefon des Beschuldigten in der Tatnacht unter anderem in eine Zelle eingeloggt war, welche Richtung Tatort strahlt.