4 Sodann führt die Vorinstanz in Ergänzung dazu Folgendes aus: In der Zwischenzeit wurden keine Ermittlungsergebnisse erzielt, welche den dringenden Tatverdacht in Bezug auf den Einbruchdiebstahl vom 19. Juni 2025 in F.________ (Ortschaft), anlässlich welchem unter anderen mehrere Schusswaffen entwendet wurden, in Zweifel zu ziehen vermöchten.