(Strasse) in F.________ (Ortschaft) eingebrochen zu sein und daraus u.a. mehrere Schusswaffen entwendet zu haben (oder evtl, die vorgenannten unbekannten Personen zum Einbruchdiebstahl angestiftet zu haben). Mit Verweis auf die diesbezüglichen Ermittlungsberichte der Kantonspolizei vom 21. Juni 2025, vom 23. Juli 2025 und vom 5. September 2025, die Auswertung der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation (Treffer in Tatortnähe), die Aussagen des Ehepaars D.________ und von I.________ sowie das Aussageverhalten des Beschuldigten ist der Tatverdacht in Bezug auf diesen Einbruchdiebstahl entgegen der Ansicht der Verteidigung nach wie vor zu bejahen.