Zum anderen wird ihm vorgeworfen, in der Zeit ab ca. Sommer 2023 seine Ehefrau G.________ mehrfach ernsthaft bedroht und wiederholt tätlich angegriffen zu haben, sie insbesondere am 26. Oktober 2024 mit dem Tode bedroht sowie in der Nacht vom 17./18. Juni 2025 mit dem Tode bedroht und mit der Hand geschlagen sowie gewaltsam gepackt und gestossen zu haben. Schliesslich wird dem Beschwerdeführer vorgeworfen, sich am 14. Januar 2024 an der H.________ (Strasse) in F.____