3. Zum Sachverhalt bzw. Tatvorwurf gegen den Beschwerdeführer geht aus der Stellungnahme zum Haftentlassungsgesuch bzw. Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 5. Dezember 2025 hervor, dass diesem zum einen vorgeworfen wird, am Abend des 19. Juni 2025 gemeinsam mit weiteren, noch unbekannten Personen in die Wohnung des Ehepaares D.________ an der E.________ (Strasse) in F.________ (Ortschaft) eingebrochen und daraus u.a. mehrere Schusswaffen entwendet zu haben. Zum anderen wird ihm vorgeworfen, in der Zeit ab ca. Sommer 2023 seine Ehefrau G.___