Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 23. Dezember 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und stellte dabei folgende Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 15. Dezember 2025 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführer sei umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen.