Mit Entscheid vom 15. Dezember 2025 wies die Vorinstanz das Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers vom 1. Dezember 2025 ab und verlängerte gleichzeitig die ihm gegenüber angeordnete Untersuchungshaft um drei Monate bis zum 20. März 2026 (KZM 25 2541). Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 23. Dezember 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und stellte dabei folgende Rechtsbegehren: 1.