1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Anstelle der am 5. Dezember 2025 durch das Kantonale Zwangsmassnahmengericht angeordneten Untersuchungshaft werden – vorderhand auf drei Monate, d.h. bis zum 8. März 2026, befristet – folgende Ersatzmassnahmen angeordnet: a. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, sich zweimal pro Woche persönlich bei einer – zwischen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland und der Verteidigung noch zu definierenden – Polizeiwache im Kanton Bern zu melden.