Weiter ist festzuhalten, dass der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts auf den 5. Dezember 2025 datiert. Im damaligen Antrag auf Haftverlängerung vom 2. Dezember 2025 wurde ausgeführt, dass geplant sei, eine weitere Befragung noch im Dezember 2025 durchzuführen, allenfalls würden sich weitere Befragungen aufdrängen. In der Stellungnahme vom 4. Dezember 2025 führt die amtliche Verteidigerin aus, eine Einvernahme sei auf den 23. Dezember 2025 festgesetzt worden, andere parteiöffentliche Untersuchungshandlungen seien nicht kommuniziert worden und hätten bisher auch nicht stattgefunden.