Hinsichtlich des Betäubungsmittelkonsums erklärte der Beschwerdeführer, dass er früher viel Heroin geraucht habe und nun mit Methadon substituiert sei. Damit gehe es ihm sehr gut. Jetzt habe er Probleme mit «Cola»-Rauchen. Das kriege er aber langsam in den Griff, er sei auf einem guten Weg. Er konsumiere noch, es sei aber weniger (Hafteröffnung vom 29. Oktober 2025, Z. 51 ff.). Mit der Staatsanwaltschaft ist die gesundheitlich angeschlagene Mutter in J.________ als Indiz für eine Flucht zu werten, da der Beschwerdeführer diese nochmals sehen wollen könnte. Allerdings ergibt sich nichts Weiteres zu deren Gesundheitszustand aus den Akten.