6 Staatsanwaltschaft gegenüber, wonach aufgrund der Delikte der letzten Jahre davon auszugehen sei, dass der Beschwerdeführer mit Diebstählen seinen Lebensunterhalt finanziere. Dass der Beschwerdeführer damit nach einer Haftentlassung ohne Einkommen dastehen werde, ist entsprechend ebenfalls eine Annahme, die sich nicht in den Haftakten niederschlägt.