Weiter spreche er fliessend und akzentfrei Berndeutsch. Zur Ehefrau habe er keinen Kontakt mehr, sie seien schon lange getrennt. Die Mutter sei gesundheitlich angeschlagen. Weitere freundschaftliche oder familiäre Kontakte habe er in J.________ keine. Er lebe seit mehreren Jahren mit seiner Partnerin zusammen und pflege regelmässigen Kontakt zu seinem Bruder. Seine Wohn- und Arbeitsverhältnisse seien seit jeher unsicher. Trotz der seit dem 18. Januar 2023 laufenden Strafuntersuchung halte er sich weiterhin in der Schweiz auf.