_ Staatsangehörigkeit des Beschwerdeführers. Er sei in der Schweiz geboren und habe von 1995/1996 bis 2014 in J.________ gelebt. Seit 2014 lebe er wieder in der Schweiz. Er spreche fliessend K.________. Seine Mutter und Ehefrau seien in J.________. In der Schweiz habe er ausser einer Freundin und einem Bruder keine Angehörigen oder Bekannten. Ebenfalls verfüge er über keine feste Arbeitsstelle in der Schweiz. Im Fall einer Verurteilung drohe ihm eine mehrmonatige Freiheitsstrafe und die obligatorische Landesverweisung.