die der Beschuldigte am 27. Oktober 2025 getragen haben, als er durch Videoüberwachung bei einem Diebstahl in der Tamoil-Tankstelle an der E.________ in F.________ gefilmt worden sein dürfte. Zudem war der grüne Hut auf der Innenseite mit dem Namen des Beschuldigten versehen. Aufgrund der vorliegenden Hinweise ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte während mehreren Tagen Einbruchdiebstähle in verschiedene Kellerabteile an der G.________ in H.________ verübte und den leerstehenden Keller von D.________ als Zwischenlager für das aufgefundene Deliktsgut nutzte.