Mutmassliches Deliktsgut, welches noch nicht zugeordnet werden konnte, wurde sichergestellt und im entsprechenden Kellerabteil wurden Spuren genommen, welche ausgewertet wurden. Anlässlich der Spurenauswertung konnte an der Trinköffnung einer R.________ Wasserflasche sowie an dem Griff eines Hammers die DNA-Spur des Beschuldigten gesichert werden. Des Weiteren wurden zwei Kleidungsstücke aufgefunden (grüner Hut und schwarze Schuhe Q.________) die der Beschuldigte am 27. Oktober 2025 getragen haben, als er durch Videoüberwachung bei einem Diebstahl in der Tamoil-Tankstelle an der E.________ in F.________ gefilmt worden sein dürfte.