_ gemietet wird. D.________ gab an, dass sein Abteil eigentlich leer gestanden sei und verschlossen gewesen sei. In der Folge wurde das Fahrradschloss, mit dem die aufgebrochene Tür zum Kellerabteil gesichert war, von der Polizei aufgeschnitten. Im entsprechenden Abteil konnte weiteres Deliktsgut festgestellt werden. Dieses konnte in der Zwischenzeit teilweise Geschädigten aus Einbrüchen in weitere Kellerabteile zugeordnet werden. Mutmassliches Deliktsgut, welches noch nicht zugeordnet werden konnte, wurde sichergestellt und im entsprechenden Kellerabteil wurden Spuren genommen, welche ausgewertet wurden.