2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt im Umfang von CHF 250.00 der Kanton Bern. Im Umfang von CHF 750.00 werden sie dem Beschwerdeführer auferlegt und der von ihm geleisteten Sicherheit von CHF 1'000.00 entnommen. Der Restbetrag von CHF 250.00 wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet. 4. Entschädigungen werden keine gesprochen.