Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, überzeugt nicht. Wieso eine frühere zivilrechtliche Auseinandersetzung in Sachen Heizkosten zwischen dem Beschwerdeführer und verschiedenen Nachbarn (u.a. der Beschuldigten) nun für die Beschuldigte ein Motiv für eine strafrechtlich relevante Falschaussage zu Lasten des Beschwerdeführers begründen soll, erhellt nicht.